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   BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B   

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https://dejure.org/2022,23424
BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B (https://dejure.org/2022,23424)
BSG, Entscheidung vom 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B (https://dejure.org/2022,23424)
BSG, Entscheidung vom 17. August 2022 - B 5 R 63/22 B (https://dejure.org/2022,23424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 233/19 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Die von der Klägerin gegen diese Entscheidung geführte, auf eine Verletzung des § 96 SGG und des rechtlichen Gehörs gestützte Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das BSG als unzulässig (Beschluss vom 19.8.2020 - B 13 R 233/19 B).

    Dabei bezieht sie sich in erster Linie auf den Beschluss des BSG vom 19.8.2020 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 13 R 233/19 B.

    Eine Anhörungsrüge gegen den von ihr hauptsächlich kritisierten Beschluss des BSG vom 19.8.2020 (B 13 R 233/19 B) hat die Klägerin nicht erhoben; ein solcher Rechtsbehelf wäre nunmehr aufgrund Fristablaufs ausgeschlossen (vgl § 178a Abs. 2 Satz 2 SGG ) .

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2019 - L 10 R 118/19
    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Das LSG sah durch diese Bescheide den ursprünglichen Rentenbescheid vom 3.5.2001 nach § 96 SGG als ersetzt an; es wies das Rechtsschutzbegehren, diese Bescheide zu ändern und Rente wegen Berufsunfähigkeit auch für den Zeitraum vom 1.11.2000 bis zum 31.12.2012 zu zahlen, auf Klage hin ab (Urteil L 10 R 118/19 vom 19.9.2019).

    Das BSG - wie zuvor das LSG im Verfahren L 10 R 118/19 - habe Entscheidungen der Beklagten einbezogen, ohne ihren Bevollmächtigten zuvor anzuhören.

    Soweit sich die Klägerin mit ihrer Gehörsrüge auch gegen das Urteil des LSG vom 8.2.2022 wendet, lässt sie außer Acht, dass das LSG dort aus der vorangegangenen Entscheidung eines anderen Senats des LSG (L 10 R 118/19) und der genannten Entscheidung des BSG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eigenständige rechtliche Schlussfolgerungen gezogen hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2022 - L 13 R 1963/20
    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 8.2.2022 (L 13 R 1963/20) hat die Klägerin beim BSG Beschwerde eingelegt.

    Die Klägerin bekräftigt ihre Ausführungen mit der wörtlichen Wiedergabe ihrer Berufungsbegründung im Verfahren L 13 R 1963/20, die ihrerseits die Klagebegründung im Verfahren S 6 R 2866/19 wörtlich zitiert (Beschwerdebegründung S 3 bis 7) .

    Diese Darstellung zeigt eine entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch die für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers allein maßgebliche Entscheidung des LSG vom 8.2.2022 (L 13 R 1963/20) nicht schlüssig auf.

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    § 62 SGG bzw Art. 103 Abs. 1 GG vermitteln keinen Anspruch darauf, dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten übernimmt (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2016 - 1 BvR 1890/15 - SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 4 RdNr 14 mwN).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverstoß in einem

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Inwiefern diese für sie überraschend gewesen sein könnten, stellt die Klägerin nicht nachvollziehbar dar (zum insoweit zugrunde zu legenden Kenntnisstand eines gewissenhaften und kundigen Prozessbeteiligten vgl BVerfG Beschluss vom 7.7.2021 - 1 BvR 2356/19 - NJW 2021, 3525 RdNr 13 mwN) .
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Jedenfalls sei die Klage auch insoweit unbegründet; die gesetzliche Regelung zum Hinzuverdienst in § 313 SGB VI sei verfassungsgemäß (Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 154/05 - SozR 4-2600 § 96a Nr. 10) .
  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 433/16

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung von

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Sofern die Klägerin damit eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens rügen will, wäre auch ein solcher Verfahrensmangel nicht hinreichend dargetan (zum Inhalt des Rechts auf ein faires Verfahren vgl zB BVerfG Beschluss vom 14.11.2018 - 1 BvR 433/16 - juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 09.01.2019 - B 13 R 25/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Damit rügt die Klägerin eine Verletzung des § 123 SGG durch die erste Instanz (zu einem solchen Verfahrensmangel vgl BSG Beschluss vom 9.1.2019 - B 13 R 25/18 B - juris RdNr ).
  • BSG, 23.02.2017 - B 5 R 381/16 B

    Regelaltersrente; Grundsatzrüge; Höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 17.08.2022 - B 5 R 63/22 B
    Ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG muss sich grundsätzlich auf das Verfahren vor dem LSG beziehen (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2017 - B 5 R 381/16 B - juris RdNr 16) .
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